AGB

– nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern –

A. Alle Leistungen

1. Anwendungsbereich, Anbieter 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „AGB“ bezeichnet) gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der Wegwerk UG, Dachsweg 1, 71063 Sindelfingen (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) und dem Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet) im Zusammenhang mit unseren Leistungen.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches, also an natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.
  3. Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Bereitstellung von Unterlagen

  1. Anschauungsmaterial, Zeichnungen, Konzepte und sonstige Unterlagen und/oder Materialien in körperlicher oder digitaler Form (nachstehend „Unterlagen“), die wir dem Kunden im Zusammenhang mit unseren Leistungen vorübergehend oder dauerhaft bereitstellen, darf der Kunde für die bestimmungsgemäßen Zwecke verwenden. Nicht gestattet ist eine Verwendung zu Zwecken kommerzieller Seminare, Coachings, Schulungen oder sonstiger Kurse oder Beratung, die zu unserem eigenen Leistungsangebot in Konkurrenz steht.
  2. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige öffentliche Wiedergabe der Unterlagen ist vorbehaltlich urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen ohne unsere Zustimmung in Textform nicht gestattet.
  3. Das Eigentum an Unterlagen in körperlicher Form, die wir Ihnen im Zusammenhang mit unseren Leistungen dauerhaft zur Verfügung stellen, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung vor.

3. Mitwirkungspflichten, Freistellungsverpflichtung des Kunden

  1.  Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere Materialien, Inhalte und/oder Vorlagen, deren Berücksichtigung er wünscht, in einer für die Umsetzung geeigneten Form bzw. Qualität unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  2. Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, dürfen nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Rechte Dritter an geistigem Eigentum verstoßen wie bspw. Namensrechte, Kennzeichenrechte (Marken, Designs) oder Urheberrechte. Der Kunde sichert uns zu, dass er über die für die vertragsgegenständlichen Auftragsarbeiten erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien und Inhalten frei verfügen kann und Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

4. Vergütung, Rechnungstellung

  1. Der Kunde zahlt für die von ihm gewählten Leistungen die Entgelte gemäß unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder sonstigen Preisaufstellung.
  2. Erhöhen wir die Preise allgemein , so sind wir berechtigt, auch die vertragsgegenständlichen Preise in gleicher Weise zu erhöhen. Die erste Änderung der vertragsgegenständlichen Preise darf allerdings nicht vor Ablauf von 6 Monaten erfolgen und die letzte Preisänderung darf jeweils nicht weniger als 6 Monate zurückliegen. Zudem muss die Preisänderung sich innerhalb der Grenzen billigen Ermessens bewegen (§ 315 Abs. 3 BGB).
  3. Rechnungen können wir elektronisch stellen.

5. Mängelansprüche (Gewährleistung)

Wenn und soweit im Einzelfall eine werkvertragliche Gewährleistungshaftung anwendbar ist, gilt Folgendes:

  1. Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren wie folgt:

    1. ein Jahr nach der Abnahme bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
    2. fünf Jahre nach der Abnahme bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
    3. Ausgenommen ist der Fall, dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. In diesem Falle gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

  2. Im Übrigen gelten für unsere Gewährleistungsverpflichtungen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

6. Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen
  2. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des vorstehenden Abs. (1) sind – unabhängig von ihrer Bezeichnung als vertraulich – sämtliche mündlich, schriftlich oder auf einem Datenträger dem Auftraggeber zugänglich gemachte Informationen, (a) die als vertraulich oder in ähnlicher Weise bezeichnet oder gekennzeichnet sind oder (b) deren Vertraulichkeit sich aus deren Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.
  3. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung entfällt für solche Informationen, die:

    1. der empfangenden Vertragspartei vor dem Zeitpunkt der Übermittlung der Information bekannt waren, und sie die Information frei und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten hat;
    2. der Öffentlichkeit vor dem Zeitpunkt der Überlassung der Information bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    3. der Öffentlichkeit ohne Verletzung der vorliegenden Bestimmungen zum oder nach dem Zeitpunkt der Überlassung der Information bekannt oder allgemein zugänglich wurden.

7. Referenznutzung

  1. Wir sind berechtigt, Namen und Firmenlogo des Kunden als Referenz zu nutzen, bspw. auf unserer Website und/oder unseren Social-Media-Präsenzen oder im Rahmen individueller Präsentationen.

8. Haftungsbeschränkung

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischevern Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
  4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
  5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

B. Erstellung von Websites

Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß vorstehendem Abschnitt A. gelten für die Erstellung von Websites folgende Bedingungen:

1. Urheberrechte, Quellcode

  1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Internetseite für Zwecke der vertraglich vorgesehenen Nutzung als Internetseite zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst umzugestalten, oder in diesem Rahmen in jeglicher Weise zu nutzen. Wir räumen dem Kunden alle sonstigen etwaigen Leistungs- und Schutzrechte ein, die für diese Nutzung erforderlich sind. Wir sind berechtigt, die Homepage der Internetseite mit einem dezenten Urheberhinweis zu versehen. Wir sind des Weiteren berechtigt, Namen und Firmenlogo des Kunden sowie Darstellungen der Internetseite oder Links dorthin zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen, bspw. in Form von Screenshots der Internet-Präsenz auf unserer Website oder im Rahmen individueller Angebotsunterlagen.
  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aushändigung des Quellcodes, es sei denn, dass die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben oder dafür eine gesonderte Vergütung vorgesehen haben. Eine Kommentierung des Quellcodes ist nicht enthalten bzw. wäre Gegenstand gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
  3. Vorstehende Ansprüche (bzw. eventuellen Ansprüche) entstehen erst mit Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten des Kunden.

2. Mängelrechte, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit 

Anstelle der Regelung von Abschnitt A, Ziffer 6. tritt folgende Regelung:

  1. Wir verpflichten uns nach Maßgabe der gesetzlichen und der nachfolgenden Vorschriften, die Internetseite frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Kunden beigestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen.
  2. Ist die Internetseite mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht uns zu. Ein Recht des Kunden, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 7.
  3. Der Kunde hat die Internetseite unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
  4. Mängelansprüche und –rechte verjähren in einem Jahr nach Ablieferung. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.